Rechtsanwalt Peter A. Aßmann in Bonn


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Überblick über die Kanzlei Aßmann

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Aßmann in Bonn hat sich seit ihrer Gründung in eine vielseitige Praxis entwickelt, die verschiedene Rechtsgebiete umfasst. Rechtsanwalt Aßmann ist ein Fachanwalt für Arbeits- und Medizinrecht, aber er und sein Team haben auch Expertise in Familienrecht, Sozialrecht, Erbrecht, Miet- und Immobilienrecht sowie Versicherungsrecht. Im Laufe der Jahre kamen Handels- und Gesellschaftsrecht als zusätzliche Spezialisierungen hinzu. Heute zählt auch das Personenschadensrecht zu den Fachgebieten der Kanzlei.

Zielgruppe der Kanzlei Aßmann

Rechtsanwalt Aßmann bietet sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen rechtliche Unterstützung an. Er hat enge Beziehungen zu einer Vielzahl von mittelständischen Unternehmen aufgebaut und betreut sie in verschiedenen Rechtsfragen. Darüber hinaus vertritt und berät er Arbeitnehmer, wenn es um ihre Rechte am Arbeitsplatz geht.

Qualifikationen von Rechtsanwalt Aßmann

RA Aßmann hat das Recht, vor dem Landgericht Bonn und dem Oberlandesgericht Köln zu praktizieren. Er setzt sich kontinuierlich für seine fachliche Weiterbildung ein, indem er regelmäßig relevante Seminare besucht und als Referent auftritt. Darüber hinaus ist er Mitglied in mehreren maßgeblichen Fachverbänden und Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Fachkompetenz der Kanzlei im Arbeitsrecht

Ein Kerngebiet der Kanzlei Aßmann ist das Arbeitsrecht. Sie berät und vertritt Klienten in allen Fragen rund um befristete Arbeitsverhältnisse, Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Betriebsrenten, Rauchfreiheit am Arbeitsplatz oder Urlaubsregelungen. Besonders hervorzuheben ist die Expertise der Kanzlei bei entscheidenden Fragen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und ihren rechtlichen Auswirkungen.

Engagement der Kanzlei im Medizinrecht

Im Bereich des Medizinrechts hat die Kanzlei Aßmann ebenfalls umfangreiche Erfahrungen. Sie berät und vertritt sowohl medizinische Fachkräfte als auch Patienten in einer Vielzahl von medizinrechtlichen Fragen. In diesem Zusammenhang betreut Rechtsanwalt Aßmann unter anderem Fälle, die sich auf das Recht von Krankenschwestern und ihre Anstellung beziehen.

Kompetenz der Kanzlei im Familienrecht

Die Kanzlei Aßmann bietet ebenso eine umfassende Beratung und Vertretung im Familienrecht an. Diese reicht von Eheschließung und Ehescheidung über Kindeswohl und Sorgerecht bis hin zu Unterhaltsfragen. Die Kanzlei steht ihren Mandanten zur Seite und unterstützt sie in allen Belangen des Familienrechts.

Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Aßmann

Rechtsanwalt Aßmann hat auch eine Reihe von Veröffentlichungen zu seinem Namen. Dazu gehört unter anderem ein Beitrag zum Thema „Die Kosten der Betriebsverfassung“ im Praxishandbuch Arbeitsrecht. Mit seinen Veröffentlichungen zeigt Rechtsanwalt Aßmann seine fundierten Kenntnisse und sein Engagement für die Bereiche, in denen er praktiziert.

Im Allgemeinen steht die Kanzlei Aßmann für Fachkompetenz, Engagement und Professionalität, egal ob es um Arbeitsrecht, Familienrecht, Medizinrecht oder eines der anderen Fachgebiete geht.

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Welche Bereiche sind die Schwerpunkte der Kanzlei von Rechtsanwalt Aßmann?

Die Schwerpunkte der Kanzlei liegen in den Bereichen Arbeitsrecht, Familienrecht und Personenschadensrecht.

Wo ist Herr RA Aßmann zugelassen und welche Qualifikationen besitzt er?

Herr RA Aßmann ist zugelassen beim Landgericht Bonn sowie zusätzlich beim Oberlandesgericht Köln. Auf seinen Fachgebieten ist er Mitglied in einschlägigen Fachverbänden und Arbeitsgemeinschaften des Dt. Anwaltvereins (DAV). Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Medizinrecht.

Was geschieht bei Befristeten Arbeitsverhältnissen?

Befristete Arbeitsverhältnisse enden zu dem vereinbarten Befristungsende, ohne dass es noch einer Kündigung bedarf.

Was ist die Bedeutung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Erkrankung des Arbeitnehmers?

Bei Erkrankung des Arbeitnehmers hat die vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen hohen Beweiswert dafür, dass wirklich eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorliegt und deshalb der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung für die Dauer der Erkrankung, in der Regel für maximal sechs Wochen, leisten muss.

Was passiert mit dem Urlaub bei einer Langzeiterkrankung?

Bei einer Langzeiterkrankung verfällt der gesetzliche Mindesturlaub nicht am 31. März des Folgejahres, sondern erst ein Jahr später. Dies ergibt sich aus europarechtlichen Vorgaben, die in einer „europarechtskonformen Auslegung“ von den Arbeitsgerichten angewendet werden.

Wichtige Info zuAnwalt Rechtsanwalt Bonn Arbeitsrecht Familienrecht Medizinrecht – Rechtsanwalt Aßmann in Bonn in der Kurzübersicht




Kontaktdaten

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