H.A. Harsdorf-Gebhardt & Anke Schmidt-Graumann Rechtsanwälte in Bonn-Bad Godesberg
Die Kanzlei für Heimrecht & Krankenhausrecht bietet seit 1995 Mandanten im gesamten Bundesgebiet eine umfassende Beratung und Vertretung in allen mit dem laufenden Einrichtungsbetrieb zusammenhängenden Fragen. Zu den Mandanten zählen freigemeinnützige, öffentlich–rechtliche und private Heim– und Krankenhausträger sowie andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen. In Bezug auf den Erwerb, die Fusion und den Verkauf bzw. die Abwicklung von Einrichtungen bietet die Kanzlei ein breites Spektrum an Dienstleistungen an. Außerdem wird Beratung in Rechtsfragen aus den Bereichen Vertragsrecht, Schadensersatzrecht, Haftungsrecht, Mietrecht, Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht und Verwaltungsrecht angeboten.
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