Michael Heinicke Rechtsanwalt in Berlin-Köpenick
Der Fachanwalt für Strafrecht agiert seit 1998 schwerpunktmäßig als Strafverteidiger an Strafgerichten bundesweit, vorrangig jedoch in Berlin am Landgericht und am Amtsgericht Tiergarten. Er trägt die Zusatzbezeichnung “Fachanwalt für Strafrecht” aufgrund seiner nachgewiesenen besonderen praktischen Erfahrung und theoretischen Kenntnisse im Bereich Strafrecht und Strafprozeßrecht. Für jeden Hilfe suchenden Mandanten steht er in jeder strafrechtlich relevanten Konfliktsituation zur Verfügung.
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