Gerd Engelmann Rechtsanwaltskanzlei in Berlin-Tempelhof
Seit 1999 ist Herr Engelmann als Rechtsanwalt zugelassen. Im Jahr 2001 gründete er in Berlin eine eigene Kanzlei und ist somit beim Landgericht Berlin zugelassen. Durch diese Zulassung darf er deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten auftreten. Sein Schwerpunkt liegt im Zivilrecht (insbesondere Mietrecht, Kauf und Schadensersatz), im Verkehrszivilrecht (Autounfälle und dergleichen) sowie im Strafrecht. Herr Engelmann besitzt zudem besondere Interessenschwerpunkte im Familien– und Erbrecht. Selbstverständlich ist er auch bereit, andere Rechtsgebiete zu bearbeiten, da sich in der Praxis oft zeigt, dass die einzelnen Rechtsgebiete nicht klar getrennt werden können.
Kontaktdaten
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