Bau und Recht Rechtsanwaltskanzlei in München-Isarvorstadt


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Spezialisierung der Kanzlei

Die Kanzlei hat eine umfassende Expertise in mehreren Rechtsgebieten. Sie konzentriert sich insbesondere auf das Architektenrecht und das Ingenieurrecht, aber auch auf das Private Baurecht, das Immobilienrecht, das Vergaberecht und das Öffentliche Baurecht. Mit einer solchen Spezialisierung ist es der Kanzlei möglich, ihre Kunden effektiv und gezielt zu beraten und ihre Ziele effizient umzusetzen.

Umfang der Beratung

Die Kanzlei bietet eine breite Palette von Beratungs- und Vertretungsdiensten an. Sie unterstützt verschiedene Kunden, darunter Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauunternehmen, Investoren, Bauträger, Bauherren, Handwerksbetriebe und Immobilienbesitzer. Durch ihre Doppelqualifikation in Architektur und Rechtswissenschaften kann die Kanzlei ihren Kunden eine hervorragende Beratung bieten.

Schwerpunkte der Arbeit

Die Kanzlei konzentriert sich auf verschiedene Aspekte des Architekten- und Ingenieurrechts. Hierzu gehören unter anderem Fragen zur Honorarabrechnung, Haftungsfragen sowie das Architektenvertragsrecht, das Architektenhonorarrecht, das Architektenhaftpflichtrecht und das Urheberrecht. Des Weiteren klärt die Kanzlei Missverständnisse auf, die aus einer falschen Interpretation der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) resultieren.

Wichtige Aspekte der Beratung

In ihrer Beratungsarbeit legt die Kanzlei großen Wert auf rechtzeitige Intervention. Sie empfiehlt ihre rechtliche Beratung bereits in einem frühen Stadium, insbesondere bei Themen wie Baukostenlimit, Bausummengarantie und Baukosten als Beschaffenheitsvereinbarung. Diese Themen spielen eine finanziell so große Rolle, dass sie unbedingt zwischen den Vertragsparteien zu deren Zufriedenheit geklärt und vertraglich festgelegt werden sollten.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zuBAU und RECHT – Wir für Sie

Welche Fachbereiche deckt die Kanzlei BAU und RECHT ab?

Die Kanzlei BAU und RECHT ist spezialisiert auf Architekten­recht, Privates Baurecht, Immobilienrecht, Vergaberecht und Öffentliches Baurecht.

Für wen bietet die Kanzlei BAU und RECHT ihre Dienstleistungen an?

Die Kanzlei berät und vertritt verschiedene Kundengruppen wie Architekten, Ingenieure, Projekt­steuerer, Bau­unter­nehmen, Investoren, Bau­träger, Bau­herren, Handwerks­betriebe und Immobilien­besitzer.

Was sind die Spezialgebiete der Kanzlei innerhalb des Architektenrechts?

Die Spezial­gebiete der Kanzlei im Bereich des Architektenrechts sind unter anderem Architekten­vertrags­recht, Architekten­honorarrecht, Architekten­haftpflichtrecht, Ur­heberrecht und Berufs­recht.

Worin liegt häufig ein Missverständnis im Architektenrecht?

Ein häufiges Missverständnis besteht darin, dass viele Architekten annehmen, dass ihre Rechte und Pflichten ausschließlich aus der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) entnommen werden können. Tatsächlich ist das Vertragsrecht des Architekten jedoch im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt.

Was sind übliche Fragestellungen im Bereich des Architektenrechts und Ingenieurrechts?

Im Bereich des Architektenrechts und Ingenieurrechts geht es oft um Fragen des Honorars und um Haftungsfragen wegen Planungsfehlern und Objektüberwachungsfehlern des Architekten. Ein weiterer Aspekt könnte die Abgrenzung von Tätigkeiten im Rahmen einer bloßen Akquisition im Vergleich zum Abschluss eines Architektenvertrages sein.

Wichtige Info zuBAU und RECHT – Wir für Sie in der Kurzübersicht




Kontaktdaten

🏠AdresseWestermühlstr. 41
94034 München-Isarvorstadt
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