Kanzlei für Immobilien- und Erbrecht, Carsten Meier in Leichlingen
Rechtsdienstleistungen und Spezialisierung der Kanzlei
Carsten Meier führt eine Anwaltskanzlei, die sich auf verschiedene rechtliche Aspekte konzentriert, hauptsächlich im Zusammenhang mit Immobilien und Erbrecht. Mit einer langjährigen Praxis und Fachanwaltschaften in Erb- und Mietrecht ist er bundesweit engagiert, um die Belange seiner Mandanten effektiv zu vertreten.
Fachgebiete der Kanzlei
Die Kanzlei deckt ein breites Spektrum an rechtlichen Dienstleistungen ab, darunter: Testamente, Pflichtteilen, Erbauseinandersetzungen, Nachfolgeberatung, Kaufrecht, Mietrecht, WEG-Recht, Maklerrecht und Grundstücksrecht. Herr Meier hat sich zusätzlich als Sachverständiger für Immobilienbewertung qualifiziert, was seine Fachkompetenz weiter unterstreicht.
Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung
Neben der Erstellung von Verträgen und Testamenten bietet die Kanzlei auch außergerichtliche Interessenvertretung an, um langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Sollte ein Gerichtsverfahren jedoch erforderlich sein, vertritt Herr Meier seine Mandanten mit voller Berechtigung vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland.
Kosten und Gebühren der Kanzlei
Die Kosten für die Dienstleistungen der Kanzlei variieren je nach Fall und können entweder auf Stundenbasis oder gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet werden. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Vereinbarung zur Festlegung des Honorars zu treffen.
Spezialisierung in Baurecht und Architektenrecht
Herr Meier hat im Laufe der Jahre durch seinen Mandatsstruktur und fortlaufende Weiterbildungen eine Expertise im Bereich Baurecht und Architektenrecht entwickelt. Er unterstützt Handwerksbetriebe, Bauunternehmen, Bauherren, Wohnungseigentümer sowie Architekten und Ingenieure in ihren jeweiligen rechtlichen Anliegen bezüglich des privaten Baurechts.
Gesetzliche Erbfolge und ihre Regelung
Die Kanzlei bietet umfassende Beratung zur gesetzlichen Erbfolge, d.h. wer das Anrecht auf das Vermögen, Aktiva und Schulden eines Verstorbenen hat, wenn es kein Testament oder Erbvertrag gibt. Hierbei wird besonderer Wert auf die unterschiedliche Behandlung von ehelichen und außerehelichen Kindern gelegt.
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Welche Rechtsgebiete betreut die Kanzlei hauptsächlich?
Vor welchen Gerichten kann die Kanzlei ihre Mandanten vertreten?
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Welche Hilfe bietet die Kanzlei für Immobilien- und Erbrecht ihren Mandanten?
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Kontaktdaten
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