Beermann R., Neuhaus K. in Greven


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Rechtsvertretung und Beratung

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Beermann u. Neuhaus bieten eine breite Palette an rechtlichen Dienstleistungen an, die sich über alle Ebenen des deutschen Gerichtssystems erstrecken. Sie vertreten Mandanten vor verschiedenen Gerichtsbarkeiten, darunter Amts-, Land-, Oberlandes-, Sozial- und Arbeitsgerichte, sowie Verwaltungs- und Finanzgerichte. Darüber hinaus agieren die Anwälte auch als Vertreter vor allen Verwaltungsbehörden.

Komplexe Rechtsberatung

Beermann und Neuhaus streben stets nach einer effizienten und zielorientierten Betreuung ihrer Mandanten. Sie verstehen ihre Dienstleistung nicht nur als rein rechtliche Beratung, sondern als umfassende juristische Begleitung. Dabei berücksichtigen sie neben den rechtlichen Aspekten auch wirtschaftliche, steuerliche und soziale Faktoren, um für ihre Mandanten optimale Problemlösungen zu erreichen.

Fachkundige Rechtsberatung

Vor dem Hintergrund einer immer komplexer und für Laien unverständlicher werdenden Rechtsordnung unterstreicht die Kanzlei die Bedeutung einer rechtzeitigen, fachlich fundierten und aktuellen Rechtsberatung. Die Anwälte von Beermann und Neuhaus sind darauf bedacht, ihre Mandanten vor Fehlentscheidungen und potenziellen finanziellen Folgen zu schützen.

Berufszulassung und Kammern

Die Anwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm sowie der Westfälischen Notarkammer. Alle rechtlichen Anliegen und Anfragen können über die entsprechenden Kammerkontakte geklärt werden.

Berufsrechtliche Regelungen

Beermann und Neuhaus sind an verschiedene berufsrechtliche Regelungen gebunden, darunter die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Berufsordnung, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union. Diese Regelungen können auf den Webseiten der zuständigen Kammern eingesehen und abgerufen werden.

Datenschutz

Die Kanzlei legt großen Wert auf den Schutz persönlicher Daten und verarbeitet diese nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter Interessen. Sie ergreifen Maßnahmen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit, der Verhinderung von Straftaten und zur Sicherstellung des Hausrechts.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zuBeermann u. Neuhaus

Welche Gerichte werden von der Kanzlei Beermann u. Neuhaus vertreten?

Die Kanzlei Beermann u. Neuhaus vertritt Mandanten bei allen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten, Sozial- und Arbeitsgerichten, Landessozial- und Landesarbeitsgerichten, Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten, Finanzgerichten und Oberfinanzgerichten sowie bei allen Verwaltungsbehörden.

Wie beschreibt die Kanzlei Beermann u. Neuhaus ihr Verständnis von rechtlicher Betreuung?

Beermann u. Neuhaus verstehen unter effizienter und zielgerichteter rechtlicher Betreuung nicht nur reine Rechtsberatung, sondern auch eine juristische Begleitung unter zusätzlicher Berücksichtigung wirtschaftlicher, steuerlicher und sozialer Gesichtspunkte mit dem Ziel einer optimalen Problemlösung.

Welche berufsrechtlichen Regelungen gelten für die Anwälte der Kanzlei Beermann u. Neuhaus?

Es gelten die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung (BORA), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE), die Bundesnotarordnung (BNotO), die Dienstordnung für Notare (DONot) und das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

In welcher Hinsicht erstreckt sich der Versicherungsschutz der Kanzlei Beermann u. Neuhaus nicht?

Der Versicherungsschutz der Kanzlei Beermann u. Neuhaus erstreckt sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über außerhalb der BRD eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien; im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht; vor außereuropäischen Gerichten.

In welchen Fällen verarbeitet die Kanzlei Beermann u. Neuhaus Daten über die eigentliche Vertragserfüllung hinaus?

Die Kanzlei verarbeitet Daten über die eigentliche Vertragserfüllung hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von ihr selbst oder Dritten. Dies kann die Geltendmachung weiterer rechtlicher Ansprüche, Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten, Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, Verhinderung von Straftaten, Maßnahmen zur Gebäude- und Anlagensicherheit, Sicherstellung des Hausrechts und Maßnahmen zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Produkten beinhalten.

Wichtige Info zuBeermann u. Neuhaus in der Kurzübersicht




Kontaktdaten

🏠AdresseMarktstr. 45
48268 Greven
📧E-Mail:
🧷Website:
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Unsere Anwälte prüfen Ihr Anliegen kostenlos und unverbindlich und erläutern mit Ihnen die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens.

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