Markus A. Becker, M.M. Anwaltskanzlei in Koblenz-Altstadt


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Über die Anwaltskanzlei Markus A. Becker

Die Anwaltskanzlei Markus A. Becker ist eine renommierte Kanzlei, bekannt für ihre Kompetenz und Sachkenntnis in Familien- und Erbrecht. Die Kanzlei bietet sowohl persönliche als auch telefonische Beratungen an, um das Wohl ihrer Mandanten zu gewährleisten. Mit strikten Infektionsschutzmaßnahmen stellt die Kanzlei die Gesundheit ihrer Mandanten in den Vordergrund.

Dienstleistungen im Familien- und Erbrecht

Durch ihre Expertise in Familien- und Erbrecht bietet die Kanzlei rechtzeitige Unterstützung bei Themen wie Testamentserstellung und Erbangelegenheiten. Sie betont die Bedeutung rechtzeitiger Information, um Nachteile durch Passivität zu vermeiden. Ein Beratungsgespräch kann jederzeit vereinbart werden, um den Handlungsbedarf zu beurteilen und mögliche Schritte zu besprechen.

Partnerschaftsberatung

Die Anwaltskanzlei Markus A. Becker berät in allen Angelegenheiten des Partnerrechts – von eingetragenen Ehen bis hin zu nicht eingetragenen Partnerschaften. Bei Meinungsverschiedenheiten oder Trennungen bietet die Kanzlei Struktur und Klarheit, um Unsicherheiten abzubauen und faire Lösungen zu finden.

Kinder und Trennung

In Fällen von Trennung, insbesondere wenn Kinder betroffen sind, kann die Situation noch komplexer sein. Die Kanzlei betont die Wichtigkeit, im Interesse der Kinder und der eigenen Person schnell und fair Lösungen zu finden. Dazu gehören Fragen zum Umgang mit den Kindern, zur Regelung des Unterhalts und des Vermögensausgleichs.

Vertragliche Sicherheit

Um zukünftige Unsicherheiten und Konflikte zu reduzieren, schlägt die Kanzlei Markus A. Becker vorbeugende vertragliche Vereinbarungen vor. Dabei steht das Team bereit, um über die verschiedenen Optionen zu beraten und unüberlegte Handlungen zu vermeiden, die langjährige Streitigkeiten hervorrufen können.

Erbrecht Beratung

Die Anwaltskanzlei Markus A. Becker bietet ausführliche Beratung zu Erbschaftsthemen an. Durch rechtzeitige Planung kann vermieden werden, dass das Vermögen nach dem Tod gegen den Willen des Verstorbenen verteilt wird. Das Kanzleiteam informiert über rechtliche Möglichkeiten und Grenzen und hilft dabei, sicherzustellen, dass der Wille des Mandanten nach seinem Tod umgesetzt wird.

Abschlussbetrachtungen

Ob es um Familien- oder Erbrecht geht, die Anwaltskanzlei Markus A. Becker stellt immer die Interessen und Bedürfnisse ihrer Mandanten in den Vordergrund. Mit individueller Beratung und professioneller Unterstützung arbeitet die Kanzlei eng mit ihren Mandanten zusammen um optimale Lösungen zu finden und ihre Rechte zu schützen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zuAnwaltskanzlei Markus A. Becker – Eine weitere WordPress-Website

Welche Beratungsformen bietet die Anwaltskanzlei Markus A. Becker während der COVID-19-Pandemie an?

Um Risikogruppen zu schützen, werden auf Wunsch telefonische Beratungen durchgeführt. Es sind aber auch wieder persönliche Besprechungen möglich, wobei der Infektionsschutz gewährleistet ist (Abstand / Maske). Die Räumlichkeiten lassen ausreichend Abstand zu.

Was geschieht in einem ersten Beratungsgespräch bei der Anwaltskanzlei Markus A. Becker?

In einem ersten Beratungsgespräch, das möglicherweise als Telefontermin angeboten wird, kann die persönliche Situation des Klienten erläutert werden. Dabei gibt der Anwalt eine erste Rückmeldung, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, was der Klient selbst tun kann und ob professionelle Hilfe benötigt wird. Zudem werden die zu erwartenden Kosten besprochen.

Wie teuer ist die erste Beratung bei der Anwaltskanzlei Markus A. Becker?

Eine Erstberatung bei der Anwaltskanzlei Markus A. Becker kostet 100,00 € pro Stunde zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 % (insgesamt 119,00 € für eine Stunde).

Welche rechtliche Vorsorge ist sinnvoll im Falle einer Trennung?

Durch vorsorgende vertragliche Vereinbarungen können im Falle einer Trennung spätere Unsicherheiten und Konflikte vermieden werden. Dies betrifft vor allem Fragen zum Umgang mit den Kindern, zur Regelung des Unterhalts und des Vermögensausgleichs. Es ist wichtig, dass sich beide Partner rechtzeitig informieren.

Was sollte man im Falle einer schweren Erkrankung rechtlich beachten?

Eine schwere Erkrankung kann dazu führen, dass man nicht mehr selbst entscheiden kann. Daher ist es wichtig, rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Das kann durch die Ausstellung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen erfolgen. So können Menschen des Vertrauens in Ihrem Sinne handeln.

Wichtige Info zuAnwaltskanzlei Markus A. Becker – Eine weitere WordPress-Website in der Kurzübersicht




Kontaktdaten

🏠AdresseNeustadt 19
56068 Koblenz-Altstadt
📧E-Mail:
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