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Das Bundesverfassungsgericht und die Arbeitslosengeld II Sanktionen

In einem Urteil vom 5. November 2019, sprach das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über die teilweise Verfassungswidrigkeit von Sanktionen gegen Arbeitslosengeld II Empfänger. Das Gericht entschied, dass auch bei wiederholten Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres die Leistungen nicht um 60% gekürzt oder komplett eingestellt werden dürfen. Der Fall, welcher zur Entscheidung führte, betraf einen Kläger, der sich nicht für einen vom Jobcenter vorgeschlagenen Job beworben hatte und ebenfalls einen ausgestellten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nicht einlöste. Als Konsequenz reduzierte das Jobcenter seine Leistungen erst um 30%, später um 60%. Dieses Vorgehen wurde vom BVerfG kritisch beurteilt.

Bewertung des Bundesverfassungsgerichtsurteils

Das BVerfG argumentierte, dass strenge Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen gestellt werden müssen, wenn existenzsichernde Leistungen temporär gekürzt werden. Eine Reduzierung der Leistungen um 30% wurde vom Gericht als verfassungskonform bezeichnet. Eine Kürzung von 60% oder gar eine vollständige Einstellung der Leistungen hingegen, wurde als zu belastend eingestuft, da sie das durch das Grundgesetz gewährleistete Existenzminimum stark beeinträchtigt. Bis zur Implementierung einer neuen Regelung können Sanktionen nur noch bis zu einer Höhe von 30% angewendet werden, vorausgesetzt dies führt nicht zu außergewöhnlicher Härte im Einzelfall.

Rechtliche Beurteilung von Elektro-Tretrollern

Das Landgericht Osnabrück entschied in einem Beschluss vom 16.10.2020, dass für Elektro-Tretroller weder ein Führerschein, noch eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich ist und die Nutzung auch ohne Helm erlaubt ist. Trotzdem müssen E-Scooter-Fahrer die gleiche Promillegrenze wie Autofahrer einhalten, da das Gericht Elektro-Tretroller als Kraftfahrzeuge klassifiziert. Das bedeutet, dass bei einem Alkoholgehalt ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit angenommen wird und strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

Die Kanzlei und ihre Rechtsgebiete

Die Kanzlei spezialisiert sich auf Sozial- und Strafrecht. In ihrer Arbeit konzentriert sie sich auf die juristische Beratung und Vertretung von Mandanten in diesen beiden Rechtsgebieten. Von ihnen werden sowohl Einzelpersonen als auch Institutionen fachkundig betreut und vertreten.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zuBernhard Langer – Home

Was hat das Bundesverfassungsgericht zum Thema Sanktionen bei Pflichtverletzungen im Bezug von Arbeitslosengeld II entschieden?

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 05.11.2019 (Az.: 1 BvL 7/16) festgestellt, dass Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig sind. Wiederholte Pflichtverletzungen dürfen nicht zur Minderung von 60 % des Regelbedarfs oder zum vollständigen Wegfall der Leistungen führen. Eine Leistungsminderung von 30 % ist jedoch zulässig, es sei denn, sie würde zu einer außergewöhnlichen Härte führen.

Wie hat das Jobcenter auf die Pflichtverletzung des Klägers reagiert?

Das Jobcenter hat auf die Pflichtverletzung des Klägers mit einer Kürzung von zunächst 30% und später 60% des Regelbedarfs gemäß § 31a SGB II reagiert.

Braucht man für einen Elektro-Tretroller einen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung?

Nein, für einen Elektro-Tretroller braucht man weder einen Führerschein, noch eine Mofa-Prüfbescheinigung.

Ist das Tragen eines Helmes für E-Scooter-Fahrer vorgeschrieben?

Nein, das Tragen eines Helmes ist für E-Scooter-Fahrer nicht vorgeschrieben.

Welche Promillegrenze gilt für E-Scooter-Fahrer?

Für E-Scooter-Fahrer gilt dieselbe Promillegrenze wie für Autofahrer. Nach einem Beschluss des Landgerichts Osnabrück wird bei E-Scootern ab einem Wert von 1,1 Promille von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen, mit den entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen (§ 316 StGB – Trunkenheit im Straßenverkehr).

Wichtige Info zuBernhard Langer – Home in der Kurzübersicht




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