Monschau Norbert in Erftstadt


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Über die Schneider Anwaltkooperation in Monschau

Die Schneider Anwaltkooperation in Monschau hat sich darauf spezialisiert, umfassende juristische Unterstützung in allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Immobilien zu bieten. Sie zielt darauf ab, für ihre Mandanten präzise Lösungen zu liefern. Ihre Klientel besteht hauptsächlich aus öffentlichen und privaten Vermietern, Unternehmen in der Wohnungswirtschaft, Haus- und Grundbesitzern, Maklern, Bauträgern, Eigentümergemeinschaften und Hauseigentümern sowie Hausverwaltungsfirmen.

Expertise im Gebühren- und Kostenrecht

Herr Rechtsanwalt Norbert Schneider, ein Teil der Schneider Anwaltkooperation, genießt auf Bundesebene Anerkennung als eine führende Autorität im Gebühren- und Kostenrecht – ein Spezialgebiet, in dem er seit vielen Jahren berät und vertritt. Innerhalb der Branche wird er respektvoll als „Gebührenpapst“ tituliert. Neben seiner Rechtsberatung erstellt er Gutachten und bietet Fortbildungsmöglichkeiten an.

Schönheitsreparaturklauseln im Wohnraummietrecht und Gewerbemietrecht

Die Schneider Anwaltkooperation weist darauf hin, dass viele Schönheitsreparaturklauseln in üblichen Mietverträgen des Wohnraummietrechts unwirksam sind. Weiterhin betonen sie, dass zwar Unterschiede zwischen Wohnraum- und Gewerbemietrecht bestehen, insbesondere in Bezug auf Kündigungsbedingungen, es jedoch auch wichtige Gemeinsamkeiten gibt. Eine aktuelle Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts bestätigt diesen Standpunkt.

Praktischer Hinweis zur Rechtsprechung

Die Anwaltkooperation merkt an, dass die Tendenz in der Rechtsprechung besteht, die Erkenntnisse aus der Kontrolle von AGB in Wohnraummietverträgen auf Gewerberaummieten zu übertragen. Die Revision einer Frage wurde zugelassen – ob sogenannte Dekorationsklauseln im Gewerbemietrecht unwirksam sein können. Die Schneider Anwaltkooperation argumentiert jedoch, dass diese Entscheidung wahrscheinlich korrekt ist, da Geschäftsraummieter noch stärker als Wohnraummieter darauf angewiesen sind, ihre Räume nach ihren Bedürfnissen gestalten zu können.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zuSchneider | Monschau – Anwaltkooperation | ANWALTKOOPERATION

Welche Dienstleistungen bietet die Schneider | Monschau – Anwaltkooperation an?

Die Schneider | Monschau – Anwaltkooperation bietet Beratung und Vertretung in allen Rechtsgebieten „rund um die Immobilie“. Sie liefern zielgerichtete Lösungen und vertreten insbesondere öffentliche und private Vermieter, Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Haus- und Grundeigentümer, Makler, Bauträger, Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungseigentümer sowie Hausverwaltungen.

Wer ist Herr Rechtsanwalt Norbert Schneider?

Herr Rechtsanwalt Norbert Schneider ist einer der bundesweit renommiertesten Kenner des Gebühren- und Kostenrechts. Er wird in Fachkreisen als der „Gebührenpapst“ bezeichnet. Er berät und vertritt Mandanten seit Jahren in diesem Spezialgebiet und steht auch für Gutachtenerstattungen und Fortbildungen zur Verfügung.

Was ist in gängigen Mietvertragsklauseln im Wohnraummietrecht bekannt?

Es ist bekannt, dass viele Schönheitsreparaturklauseln in gängigen Mietvertragsklauseln im Wohnraummietrecht unwirksam sind. Zudem gibt es Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Wohnraum- und Gewerbemietrecht, wie etwa bei den Kündigungsbedingungen.

Welche Tendenz bestätigt die Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG)?

Die Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts bestätigt die Tendenz in der Rechtsprechung, Erkenntnisse aus der Kontrolle von AGB in Wohnraummietverträgen auf die Gewerberaummiete zu übertragen.

Wurde die Möglichkeit der Revision für eine bestimmte Frage zugelassen?

Ja, die Möglichkeit der Revision wurde für die Frage zugelassen, ob überhaupt sogenannte Dekorationsklauseln im Gewerbemietrecht unwirksam sein können.

Wichtige Info zuSchneider | Monschau – Anwaltkooperation | ANWALTKOOPERATION in der Kurzübersicht




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