Laschat Petra in Bad Aibling
Über die Kanzlei
Die Rechtsanwaltskanzlei befindet sich zentral in Bad Aibling und besteht aus zwei engagierten Anwältinnen und einem Anwalt. Mit ihrem breiten Fachwissen und jahrzehntelanger Erfahrung bieten sie sowohl gerichtliche und außergerichtliche Vertretungen an als auch umfassende persönliche Beratung für ihre Klienten.
Expertise der Kanzlei
Die Kanzlei deckt eine Vielzahl von Rechtsgebieten ab. Diese reichen von Familien- und Scheidungsrecht über Arbeitsrecht, Straf- und Verkehrsrecht, Sozial- und Mietrecht, bis hin zu Zivil-, Schadensersatz- und Bergsportrecht. Mit diesem breit gefächerten Fachwissen kann die Kanzlei in fast allen Rechtsfragen adäquat beraten und vertreten.
Die Anwälte und ihre Schwerpunkte
Jedes Mitglied des Teams bringt einzigartige Expertise in die Kanzlei ein. Rechtsanwältin Petra Laschat hat sich auf das Familien- und Scheidungsrecht spezialisiert und zeichnet sich durch ihr Einfühlungsvermögen und ihren Durchsetzungswillen aus. Ihre Kollegin, Rechtsanwältin Christina Klapprott, berät hauptsächlich im Arbeits- und Verkehrsrecht. Rechtsanwalt David Schietinger ist ein erfahrener Strafverteidiger, der seine Mandanten kompetent und lösungsorientiert vertritt.
Ziel der Kanzlei
Das Hauptziel der Rechtsanwälte aus Bad Aibling ist es, Rechtsprobleme ihrer Klienten schnell, einfach und kostengünstig zu lösen. Außergerichtliche Streitbeilegungen haben dabei Priorität. Gute Beziehungen zu anderen Rechtspflegeorganen und Verhandlungsgeschick tragen dazu bei, dass sie für ihre Klienten vorteilhafte Ergebnisse erzielen können.
Zivilrecht in der Praxis
Ein bedeutender Bereich des Zivilrechts, den die Kanzlei abdeckt, ist das Vertragsrecht mit seinen Unterbereichen Kaufvertrags-, Werkvertrags- und Mietrecht. Die Anwälte helfen ihren Klienten dabei, ihre Rechte in Situationen durchzusetzen, in denen beispielsweise gekaufte Waren nicht geliefert werden oder Handwerker unsachgemäß arbeiten.
Schadensersatzansprüche
Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls unterstützt die Kanzlei die Geschädigten, ihre Schadensersatzansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers geltend zu machen. Dazu gehören auch die Anwaltskosten, die durch die Vertretung entstehen.
Unterstützung bei Personenschäden
Sollten Klienten bei einem Unfall Personenschäden erlitten haben, kann die Kanzlei Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Dabei hängt die Höhe des Schmerzensgeldes von unterschiedlichen Faktoren ab, wie der Intensität der Verletzung, der Dauer der Beeinträchtigung und deren Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit und Freizeitaktivitäten.
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Auch bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, wie leichteren Rechtsverstößen, hilft die Kanzlei ihren Klienten. Falls ein Bußgeldbescheid droht, unterstützt sie dabei, die richtigen Schritte zu unternehmen und möglicherweise schwerwiegende Folgen für den Führerschein zu vermeiden.
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