Knebel Andrea Rechtsanwältin in Ettlingen


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Fachgebiet und Klientel der Kanzlei

Mit einer Spezialisierung auf das Arbeits- und Sozialrecht, verfügt Andrea Knebels Kanzlei in Ettlingen über eine jahrzehntelange Erfahrung in diesen Rechtsbereichen. Ihre Klientel umfasst eine Vielzahl von Akteuren, darunter Arbeitgeber, leitende Angestellte, Betriebsräte und Sozialleistungsempfänger. Dabei agiert sie nicht nur lokal, sondern bietet ihre rechtlichen Dienste auch bundesweit an.

Dienstleistungen der Kanzlei

Neben der Beratung außerhalb des Gerichtssaals bietet die Anwältin auch gerichtliche Vertretung und Hilfe im Umgang mit Behörden, die für Arbeits- und Sozialrecht zuständig sind. Sie unterstützt ihre Mandanten auf verschiedene Weise, sei es durch Beratung, außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung. Eine fundierte juristische Beratung erfordert ein ausführliches Gespräch zwischen Anwältin und Mandant sowie den Zugang zu relevanten Dokumenten; kostenfreie Auskünfte sind daher nicht möglich.

Kosten und Gebühren

Die anfallenden Kosten für die juristischen Dienstleistungen werden direkt von den Mandanten getragen, unabhängig davon, ob diese rechtsschutzversichert sind oder einen Erstattungsanspruch gegen Dritte haben. Die Höhe der anwaltlichen Gebühren wird entweder durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder eine individuelle Vergütungsvereinbarung geregelt. Dabei bestehen die Gebühren aus Honoraren und Auslagen, wie beispielsweise Post- und Telekommunikationspauschalen oder Fahrtkosten.

Anwaltshonorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Das RVG sieht verschiedene Gebührenarten vor, darunter Fest- oder Rahmengebühren, die entweder vom Gegenstandswert abhängig sind oder einen Mindest- und Höchstbetrag vorsehen. Im Falle einer Erstberatung beträgt die Gebühr mindestens 200 Euro (netto) für Verbraucher und mindestens 250 Euro (netto) für Nicht-Verbraucher. In arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Angelegenheiten berechnen sich die gesetzlichen Gebühren in der Regel auf Basis des Wertes des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit.

Vergütungsvereinbarungen

Neben den gesetzlich festgelegten Gebühren besteht auch die Möglichkeit, individuelle Vergütungsvereinbarungen zu treffen. Bei diesen können unterschiedliche Modelle wie Stundensätze, Pauschalhonorare oder Gebührensatzrahmen vereinbart werden. Eine eingehende Prüfung des Falls ermöglicht es, die geeignetste Form der Vergütung festzulegen.

Kostentragung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten

Im Arbeitsrecht besteht eine besondere Regelung zur Kostentragung. Selbst bei einem erfolgreichen Urteil im Sinne des Mandanten hat dieser keinen Anspruch auf Kostenerstattung durch den Gegner. Dies gilt sowohl für gerichtliche als auch für außergerichtliche Verfahren.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zuArbeitsrecht Sozialrecht Anwältin Andrea Knebel Ettlingen

Wer sind die typischen Mandanten der Kanzlei Andrea Knebel?

Die Mandanten der Kanzlei Andrea Knebel sind Arbeitgeber, Arbeitnehmer einschließlich leitender Angestellter, Betriebsräte, Einrichtungen der sozialen Wohlfahrtspflege und Bezieher von Sozialleistungen.

In welchen Bereichen ist Anwältin Andrea Knebel tätig?

Anwältin Andrea Knebel berät und vertritt ihre Mandanten außergerichtlich und gerichtlich im Arbeits- und Sozialrecht. Sie unterstützt ebenfalls im Umgang mit den mit dem Arbeits- und Sozialrecht befassten Behörden.

Was kostet eine erste Beratung bei Rechtsanwältin Andrea Knebel?

Die Kosten für eine Erstberatung bei der Anwältin Andrea Knebel variieren je nach Mandant. Für Verbraucher beträgt die Gebühr mindestens EUR 200,00 (netto), bei der Beratung von Nicht-Verbrauchern mindestens EUR 250,00 (netto).

Wie wird die anwaltliche Vergütung berechnet?

Die anwaltliche Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer Vergütungsvereinbarung zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten. Sie setzt sich zusammen aus den Gebühren und den Auslagen.

Was muss ich beachten, wenn ich rechtsschutzversichert bin?

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, sind Sie auch als Auftraggeber der Kostenschuldner. Ihre Rechtsschutzversicherung ist erst nach Erteilung einer Deckungszusage verpflichtet, die durch die Einschaltung eines Anwalts entstehenden Kosten zu erstatten. Es ist ratsam, bereits vor dem ersten Besuch bei einem Anwalt eine Deckungszusage – zumindest für die Beratung – einzuholen.

Wichtige Info zuArbeitsrecht Sozialrecht Anwältin Andrea Knebel Ettlingen in der Kurzübersicht




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🏠AdresseZehntwiesenstr. 5
76275 Ettlingen
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