Gehrke S. in Hürth-Berrenrath


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Spezialisierung auf Arbeitsrecht

Die Anwaltskanzlei Gehrke ist ein spezialisiertes Rechtsbüro mit Schwerpunkt auf das Arbeitsrecht. Seit über 17 Jahren betreut die Kanzlei Klienten in allen Fragen und Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Sie bietet professionelle Beratung und Vertretung sowohl in vorbeugenden Angelegenheiten als auch bei Auseinandersetzungen. Die Kanzlei legt großen Wert auf eine sorgfältige, außergerichtliche Regelung von Streitigkeiten, um Zeit und Kosten für ihre Mandanten zu minimieren.

Beratung und Vertragsprüfung

Ein wesentlicher Teil der Tätigkeit der Kanzlei Gehrke besteht in der Beratung und Überprüfung von Verträgen. Unter Berücksichtigung individueller Aspekte erstellt die Kanzlei maßgeschneiderte Angebote für laufende Beratungsverträge. Dazu können beispielsweise die regelmäßige Kontrolle von Verträgen, die Ausfertigung arbeitsrechtlicher Schreiben oder die Beantwortung spezifischer Einzelfragen gehören.

Arbeitszeitgestaltung und Kündigungsfragen

Die Anwaltskanzlei Gehrke berät auch umfassend zu Fragen rund um die Arbeitszeitgestaltung. Dies betrifft sowohl Angelegenheiten hinsichtlich einer Arbeitszeitreduktion und deren Verteilung, als auch arbeitsrechtliche Aspekte von Arbeitszeitanpassungen im Zusammenhang mit Elternzeit oder Pflegezeit. Darüber hinaus steht die Kanzlei ihren Klienten bei allen Fragen rund um Kündigungsarten und -gründe zur Seite.

Vertretung vor Gericht

In Fällen, in denen eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich ist, vertritt die Anwaltskanzlei Gehrke ihre Mandanten kompetent und engagiert. Dabei nutzt sie ihre langjährige Erfahrung und das tiefgehende Verständnis für die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung, um die bestmöglichen Resultate für ihre Klienten zu erreichen.

Arbeitsrecht in der EU

Aufgrund der fortlaufenden Integration des EU-Rechts wird das Arbeitsrecht zunehmend komplexer. Die Kanzlei Gehrke berücksichtigt diese Entwicklungen und stellt sicher, dass ihre Beratung stets den neuesten rechtlichen Anforderungen entspricht.

Insgesamt bietet die Anwaltskanzlei Gehrke im Arbeitsrecht eine umfassende, individualisierte und hochwertige Rechtsberatung und -vertretung.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zuAnwaltskanzlei-Gehrke Kompetenz im Arbeitsrecht – Startseite

Wann ist ein Beratungsvertrag in der Anwaltskanzlei-Gehrke sinnvoll?

Ein Beratungsvertrag ist sinnvoll, wenn Sie regelmäßig laufende außergerichtliche Angele­genheiten zu erledigen haben. Das können Vertragsüberprüfungen, arbeitsrechtli­che Schreiben oder individuelle Einzelfragen sein.

Was sind die Vorteile einer Spezialisierung auf das Arbeitsrecht seit mehr als 17 Jahren?

Das Arbeitsrecht spielt auf den verschiedensten Ebenen der Rechtsmaterie (Gesetze/ Tarife/ Verordnungen etc.) und wird zunehmend nicht zuletzt auch durch die Einbindung des EU-Rechts komplexer. Um meine Mandanten hier verantwortungsvoll und erfolgreich vertreten zu können, bin ich seit mehr als 17 Jahren auf dieses Gebiet spezialisiert. Dies ist Ihr Vorteil!

Wie kann mir die Anwaltskanzlei-Gehrke bei arbeitsrechtlichen Fragen helfen?

Egal, ob Sie einen Rechtsstreit befürchten, eine arbeitsrechtliche Frage zum Arbeitsverhältnis, zu Gesetzen und Verträgen haben, Ansprüche geltend machen möchten, oder sonst allgemeine Fragen zum Thema Arbeitsrecht haben. Ich helfe Ihnen weiter. Dabei achte ich darauf, möglichst eine außergerichtliche Lösung der Probleme zu finden.

Wie kann ich bei einer Reduzierung der Arbeitszeit vorgehen?

Will man die Arbeitszeit reduzieren spielt neben der Verringerung der Stundenzahl die Verteilung der Arbeitszeit auf bestimmte Tage eine erhebliche Rolle. Mit dem Antrag auf Teilzeitbeschäftigung sollte daher auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit beantragt werden. Der Arbeitgeber muss der Verringerung der Arbeitszeit zustimmen und die Verteilung der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festlegen, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Was passiert, wenn eine Partei gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Berufung einlegt?

Legt eine Partei Berufung gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts ein, gelangt das Verfahren vor das zuständige Landesarbeitsgericht. Hier besteht im Arbeitsrecht Anwaltszwang. Das heißt, dass sich die Parteien nunmehr zwingend von Rechtsanwälten vertreten lassen müssen. Die Berufung ist also von einem Rechtsanwalt bei dem zuständigen Landesarbeitsgericht einzulegen und zu begründen.

Wichtige Info zuAnwaltskanzlei-Gehrke Kompetenz im Arbeitsrecht – Startseite in der Kurzübersicht




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