Anwaltskanzlei Brandis, Böttcher, Vogedes in Bielefeld-Innenstadt


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Arbeitsrechtliche Expertise der Anwaltskanzlei fünf.P

Die Bielefelder Anwaltskanzlei Brandis & Böttcher, auch bekannt als fünf.P, bietet professionelle Beratung und Unterstützung in allen Fragen des Arbeitsrechts. Zuverlässigkeit, Präzision und eine transparente Kommunikation sind Kernwerte ihrer Arbeit. Sie sorgen dafür, dass ihre Mandanten stets aktuell über den Stand ihrer rechtlichen Angelegenheiten informiert sind, sei es per E-Mail oder telefonisch.

Kommunikation und Verfügbarkeit

Konstante Erreichbarkeit und persönliche Betreuung sind grundlegende Elemente der Kanzleistrategie. Sowohl während der Bürozeiten, als auch außerhalb von Terminen, haben Mandanten die Möglichkeit, direkt mit ihrem Anwalt zu sprechen. Wenn der zuständige Rechtsbeistand einmal nicht verfügbar sein sollte, steht das engagierte Team der Kanzlei bereit, um Unterstützung zu bieten. In dringenden Situationen kann zudem auf die Hilfe anderer Anwälte der Kanzlei zurückgegriffen werden.

Behandlung von Quarantänefällen im Arbeitsrecht

Die Kanzlei bietet auch spezialisierte Beratung in besonderen Fällen, wie beispielsweise bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Kontext einer behördlich angeordneten Quarantäne. Sie klären Arbeitgeber darüber auf, dass sie ihren Mitarbeiter bis zu sechs Wochen weiter bezahlen müssen, auch wenn dieser nicht erkrankt ist. Dieser Anspruch kann jedoch gegenüber der entsprechenden Behörde geltend gemacht werden, gemäß § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Beratung zum Thema Homeoffice und Arbeitsverweigerung

Brandis & Böttcher bieten auch Beratung zu Arbeitnehmerrechten in Bezug auf Homeoffice und Krankheitsängsten. Sie klären Arbeitgeber darauf hin, dass kein gesetzlicher Anspruch auf einen Homeoffice-Arbeitsplatz besteht und dass bei Weigerung eines Mitarbeiters, vor Ort zu arbeiten, aufgrund von Ansteckungsängsten, arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet werden können.

Unterstützung in Zeiten von Corona und anderen Krankheitswellen

Die Kanzlei steht ihren Mandanten insbesondere in Krisenzeiten zur Seite. Sie bieten umfassende Unterstützung und Beratung zu Fragen des Arbeitsrechts in der aktuellen Situation um das Coronavirus und andere Krankheitswellen. Bei finanziellen Veränderungen im Betrieb empfehlen sie zudem die Konsultation einer Steuerberatung.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zufünf.P – Rechtsanwalt in Bielefeld – Brandis & Böttcher

Wie hält die Kanzlei fünf.P – Rechtsanwalt in Bielefeld – Brandis & Böttcher ihre Mandanten auf dem Laufenden?

Die Kanzlei informiert ihre Mandanten über das Internet (E-Mail) aktuell über ihren „Fall“. Zudem sind die Anwälte während der Bürozeiten und außerhalb von Terminen telefonisch erreichbar.

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter aufgrund behördlicher Quarantänemaßnahmen nicht arbeiten kann?

Der Arbeitgeber muss die Vergütung für sechs Wochen weiterzahlen, auch wenn der Mitarbeiter nicht erkrankt ist. Es besteht jedoch ein Erstattungsanspruch gegenüber der Behörde, die die Quarantäne angeordnet hat. Der Anspruch kann nach § 56 Infektionsschutzgesetz geltend gemacht werden.

Welche Frist gilt für den Antrag auf Erstattung der Vergütung bei Quarantänemaßnahmen?

Der Antrag auf Erstattung der fortgezahlten Vergütung muss innerhalb von drei Monaten nach dem Einstellen der Tätigkeit oder nach Ende der Absonderung gestellt werden.

Gibt es in Deutschland einen Anspruch auf die Einrichtung eines Homeofficearbeitsplatzes?

Nein, in Deutschland besteht kein Anspruch auf die Einrichtung eines Homeofficearbeitsplatzes. Arbeitgeber dürfen daher Wünsche ihrer Arbeitnehmer auf Einrichtung eines solchen Arbeitsplatzes ablehnen.

Was kann passieren, wenn sich ein Mitarbeiter aus Angst vor Ansteckung weigert, im Betrieb zu erscheinen?

Eine solche Weigerung gilt als Arbeitsverweigerung. Der Arbeitgeber kann dagegen arbeitsrechtlich vorgehen, was sogar in der Kündigung des Arbeitsverhältnisses resultieren kann.

Wichtige Info zufünf.P – Rechtsanwalt in Bielefeld – Brandis & Böttcher in der Kurzübersicht




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