Ahls – Hölting – Dr. Becker Rechtsanwälte Fachanwälte Notarin in Warburg
Einblick in die Rechtspraxis der Kanzlei
Die Kanzlei AHLS HÖLTING DR. BECKER ist auf die Fachgebiete Arbeitsrecht und Erbrecht spezialisiert. Indem sie sich mit den vielschichtigen Anliegen ihrer Mandanten befasst, haben sie bedeutende Fälle gelöst, die Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Erben betreffen.
Arbeitsrechtliche Komplexität
Ein Hauptfall der Kanzlei betraf eine Auseinandersetzung zwischen einem Betriebsrat und einem Arbeitgeber bezüglich der Bereitstellung eines Laptops. Trotz Gerichtsbeschluss, den Betriebsrat mit einem funktionsfähigen Laptop auszustatten, ging der Arbeitgeber rechtlich gegen die Entscheidung vor, indem er Bedingungen für die Überlassung des Geräts stellte. Damit wollte er das Risiko von Verlust oder Beschädigung ausschließen. Der Fall endete schließlich mit einem Urteil zu Gunsten des Betriebsrates, da ein Laptop per Definition ein Mobilgerät ist.
Arbeitgeberrechte und -pflichten
In einem anderen Fall versuchte ein Arbeitgeber, bestimmte Linien bezüglich der Arbeitskleidung seiner Mitarbeiter zu ziehen, indem er vorschrieb, welche Kleidung nicht getragen werden sollte. Hierbei wurde durch das Gericht überprüft, ob der Arbeitgeber seine Weisungsrechte überschreitet und der Betriebsrat mitbestimmungsberechtigt sein sollte. Das Gericht entschied, dass der Arbeitgeber aufgrund des § 106 der Gewerbeordnung Regelungen erlassen darf, um das Verhalten seiner Mitarbeiter zu beeinflussen und zu koordinieren.
Rechte von Teilzeitkräften
Ein weiterer bemerkenswerter Fall betraf das Recht einer Teilzeitkraft auf Aufstockung ihrer Arbeitszeit. In diesem Zusammenhang wurde geklärt, dass ein ausgedrückter Wunsch nach mehr Arbeitsstunden nicht mit einem konkreten Angebot gleichzusetzen ist, und dass ein Arbeitgeber verpflichtet ist, dieses Anliegen zu erörtern und den Angestellten über freie Stellen zu informieren.
Erbrechtliche Angelegenheiten
Im Bereich des Erbrechts hat die Kanzlei einen Fall bearbeitet, bei dem Unklarheiten bezüglich der Testamentsauslegung entstanden. Die Nachkommen des Erblassers argumentierten, dass ihr Erbanteil im Testament implizit enthalten war, obwohl sie nicht explizit als Erben genannt wurden. Nach Prüfung der einzelnen Formulierungen und des Kontexts lehnte das Gericht eine ergänzende Testamentsauslegung ab und wies ihre Ansprüche zurück.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zuHome- DIE SOZIETÄT AHLS HÖLTING DR. BECKER
Welche Folgen hat es für den Arbeitgeber, wenn er den Betriebsrat schikanös behandelt?
Was bedeutet der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit für den Betriebsrat?
Wie ist das Vorgehen, wenn eine Teilzeitkraft ihre Arbeitszeit aufstocken möchte?
In welchen Fällen haften die Geschäftsführer einer GmbH persönlich gegenüber den Arbeitnehmern auf Schadensersatz?
Was passiert, wenn eine im Testament genannte Person das Erbe ausschlägt?
Wichtige Info zuHome- DIE SOZIETÄT AHLS HÖLTING DR. BECKER in der Kurzübersicht
Kanzlei | Sozietät Ahls Hölting Dr. Becker |
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Rechtsgebiete | Arbeitsrecht, Erbrecht |
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