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BJBK: Expertise in einer Vielzahl von Rechtsfeldern

Die Anwaltsfirma BJBK ist bekannt für ihre Spezialisten, die sich auf verschiedene Gebiete des Rechts konzentrieren. Mit ihrem Fokus auf Arbeitsrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Sozialrecht und Strafrecht, hat sie eine breite Palette an Fachkenntnissen aufgebaut. Die Kanzlei setzt ihr gebündeltes Wissen gewissenhaft ein, sowohl vor Gericht als auch in außergerichtlichen Angelegenheiten.

Sie stehen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Seite

Die Rechtsanwälte der Kanzlei vertreten sowohl die Interessen von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern in vielen Bereichen des Individualarbeitsrechts. Sie beziehen dabei auch das kollektive Arbeitsrecht mit ein. Bei Konflikten im Arbeitsrecht, wie beispielsweise Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Abmahnungen, führen sie Verhandlungen und vertreten die Interessen ihrer Mandanten, je nach Bedarf.

Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Sanktionen

Die BJBK gibt rechtlich fundierten Rat und Unterstützung bei einer Sperrzeit, einer Periode von bis zu zwölf Wochen, in der ein Arbeitnehmer vom Anspruch auf Leistungen der Bundesagentur für Arbeit ausgeschlossen ist. Dies passiert typischerweise nach einer selbstverschuldeten Kündigung, was zu einer finanziellen Lücke von bis zu drei Monaten führen kann. Die Kanzlei kann bei Fragen hierzu helfen und klären, ob eine Sperrzeit vermieden werden kann.

Rechtsberatung bei Aufhebungsverträgen

Die Experten der Kanzlei BJBK beraten ihre Mandanten auch bei der Formulierung von Auflösungsverträgen, die ein Arbeitsverhältnis beenden können. Sie stellen sicher, dass der Auflösungsvertrag rechtssicher ist und alle erforderlichen Klauseln enthält, um spätere Ansprüche des Arbeitnehmers auszuschließen.

Kompetente Hilfe bei betriebsbedingten Kündigungen

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind betriebsbedingte Kündigungen oft unvermeidlich. Hierbei gibt es jedoch zahlreiche juristische Fallstricke, die beachtet werden müssen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei BJBK unterstützen ihre Mandanten in solchen Situationen und stellen sicher, dass alle rechtlichen Aspekte geklärt sind.

Verhandlungen über Abfindungen

Nach einer Kündigung besteht nicht immer Anspruch auf eine Abfindung. Doch mit einer gründlichen Rechtsberatung durch die Fachanwälte der BJBK, können Mandanten sicher sein, dass sie ihre Rechte vollständig wahrnehmen. Ob sie ihren Arbeitsplatz behalten wollen oder eine hohe Abfindung anstreben, die Anwälte stehen an ihrer Seite, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zuBJBK

Was ist die Sperrzeit und wann tritt sie in Kraft?

Die Sperrzeit ist ein Zeitraum von bis zu zwölf Wochen, in denen ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Leistungen der Bundesagentur für Arbeit hat. Diese tritt in der Regel nach einer selbst verschuldeten Kündigung in Kraft. Kommt es allerdings zur Sperrzeit, entsteht den Betroffenen nach einer selbst verschuldeten Kündigung eine bis zu drei Monate andauernde finanzielle Lücke, in denen sie komplett auf persönliche Rücklagen angewiesen sind.

Unter welchen Bedingungen kann eine Sperrzeit angeordnet werden?

Eine Sperrzeit kann unter bestimmten Bedingungen angeordnet werden; beispielsweise bei einer verhaltensbedingten Kündigung seitens des Arbeitgebers, bei einer nicht akzeptierten Änderungskündigung oder einem Aufhebungsvertrag. Auch wenn ein Arbeitssuchender zumutbare Angebote von der Arbeitsagentur ablehnt oder die Teilnahme an Wiedereingliederungsmaßnahmen verweigert, kann eine Sperrzeit greifen.

Was ist ein Auflösungsvertrag und was sind die Vorteile für den Arbeitgeber?

Ein Auflösungsvertrag ist ein Vertrag, mit dem ein Arbeitsverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst und ohne Beachtung von Fristen beendet werden kann. Für den Arbeitgeber liegt der Vorteil darin, dass die Fristen und Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes nicht gelten würden, selbst wenn sie bei einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung anzuwenden wären.

Wie kann ein Aufhebungsvertrag genutzt werden und was muss dabei beachtet werden?

Ein Aufhebungsvertrag kann dazu genutzt werden, ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich und ohne Beachtung von Fristen zu beenden. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass Arbeitgeber meistens Aufhebungsverträge nutzen, um Personal abzubauen und dass dies negative sozialrechtliche Folgen für den Arbeitnehmer haben kann. Deshalb sollte ein solches Angebot nicht vorschnell akzeptiert werden.

Ist es möglich, eine Abfindung bei Kündigung zu erhalten?

Obwohl viele Arbeitnehmer glauben, dass sie Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung haben, sieht die Realität anders aus: Wer eine rechtmäßige Kündigung ausspricht, braucht grundsätzlich keine Abfindung zu zahlen. Allerdings sollten Arbeitnehmer eine Kündigung nicht vorschnell hinnehmen. Viele Kündigungen sind anfechtbar und können im Rahmen einer Kündigungsschutzklage zu Gunsten des Betroffenen verhandelt werden.

Wichtige Info zuBJBK in der Kurzübersicht




Kontaktdaten

🏠AdresseAlteburger Str. 189
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