Krusche Robert in Mainz-Weisenau
Über die Kanzlei Krusche
Die Kanzlei Krusche ist ein kompetenter Partner für arbeitsrechtliche Belange in Mainz, Wiesbaden und der umliegenden Region. Mit ihrer umfassenden Erfahrung hat sie vielen Einzelpersonen und Unternehmensleitungen geholfen, kritische Rechtsfragen am Arbeitsplatz zu navigieren. Ihre Fachanwälte sind darauf ausgerichtet, schnelle Unterstützung zu bieten, um existenzielle Probleme zu lösen, die ihre Mandanten betreffen.
Erstberatung und Kosten
In der Kanzlei Krusche wird eine mündliche Erstberatung ohne Zeitbegrenzung zum Preis von 190 € (zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer) angeboten. Weiterführende Beratungsgespräche, Telefonate oder Schriftverkehr können zusätzliche Kosten verursachen. Außergerichtliche Gebühren, wie Geschäftsgebühr und Einigungsgebühr, können anfallen wenn beispielsweise Verträge formuliert oder Einigungen erzielt werden sollen.
Wie werden Anwaltskosten berechnet?
Die Kanzlei Krusche berechnet ihre Gebühren auf Grundlage des Gegenstandswertes, der den Wert des Streitgegenstandes darstellt. Der Gegenstandswert wird abhängig von verschiedenen Faktoren bestimmt, einschließlich der Art des Anspruchs und der gesetzlichen Vorschriften. Bei einer reinen Beendigung des Arbeitsverhältnisses entspricht der Gegenstandswert beispielsweise dem Vierteljahresbruttoentgelt des Arbeitnehmers.
Kosten für spezifische Dienstleistungen
Die Gebühren für das Überprüfen eines Arbeitszeugnisses variieren zwischen 150 und 190 €, abhängig vom Umfang des Zeugnisses. Die Überprüfung sowie die Formulierung von Anstellungsverträgen können individuell verhandelte Gebühren beinhalten, da es kompliziert sein kann, einen angemessenen Gegenstandswert zu bestimmen.
Verpflichtungen und Erstattungen
Im Arbeitsrecht hat die siegreiche Partei keinen Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten, was bedeutet, dass der Mandant die Kosten unabhängig vom Ergebnis selbst tragen muss. Dies gilt auch dann, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist und diese nur einen Teil der Gebühren erstattet. In Berufungs- oder Revisionsverfahren vor höheren Gerichten wird jedoch die unterliegende Partei zur Kostenübernahme verpflichtet.
Rechtsschutzversicherung und Abdeckung der Anwaltskosten
Für Mandaten mit Rechtsschutzversicherung besteht eine freie Anwaltswahl. Die Versicherung begrenzt jedoch die Übernahme der Anwaltskosten auf die gesetzliche Vergütung. Es ist daher empfehlenswert, sich rechtzeitig bei der Versicherung zu erkundigen, ob und in welcher Höhe diese die Anwaltsgebühren erstattet. Die Kanzlei Krusche unterstützt ihre Mandanten gerne bei diesem Prozess.
Neuerungen im Nachweisgesetz
Ab dem 1. August müssen Arbeitgeber laut neuer Regelungen im Nachweisgesetz (NachwG) ihren Mitarbeitern umfangreichere Informationen schriftlich zur Verfügung stellen. Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu 2.000 Euro verhängt werden.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zuKanzlei Krusche – Fachanwälte für Arbeitsrecht in Mainz, Wiesbaden und Umgebung
it des Arbeitsverhältnisses nicht (§ 2 IV 1 NachwG). Allerdings kann der Arbeitgeber bei einem Verstoß gegen die Nachweispflicht mit einer Geldbuße von bis zu 2.000 Euro belegt werden (§ 6 II NachwG)., Eine Ausnahme von der Nachweispflicht besteht nur, wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag oder ein schriftlich verfasstes Angebot vorliegt, das der Arbeitnehmer angenommen hat und das die Pflichtangaben enthält (§ 3 NachwG).
Wie hoch sind die Kosten für eine einmalige Erstberatung bei der Kanzlei Krusche?
Wie wird der Gegenstandswert bei der Kanzlei Krusche berechnet?
Was kostet die Überprüfung eines Arbeitszeugnisses bei der Kanzlei Krusche?
Wer ist in einem Arbeitsrechtprozess dazu verpflichtet, die Anwaltskosten zu tragen?
Gibt es Neuerungen im Nachweisgesetz (NachwG) für Arbeitgeber?
Wichtige Info zuKanzlei Krusche – Fachanwälte für Arbeitsrecht in Mainz, Wiesbaden und Umgebung in der Kurzübersicht
Kontaktdaten
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Unsere Anwälte prüfen Ihr Anliegen kostenlos und unverbindlich und erläutern mit Ihnen die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens.
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