Krusche Robert in Mainz-Weisenau


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Über die Kanzlei Krusche

Die Kanzlei Krusche ist ein kompetenter Partner für arbeitsrechtliche Belange in Mainz, Wiesbaden und der umliegenden Region. Mit ihrer umfassenden Erfahrung hat sie vielen Einzelpersonen und Unternehmensleitungen geholfen, kritische Rechtsfragen am Arbeitsplatz zu navigieren. Ihre Fachanwälte sind darauf ausgerichtet, schnelle Unterstützung zu bieten, um existenzielle Probleme zu lösen, die ihre Mandanten betreffen.

Erstberatung und Kosten

In der Kanzlei Krusche wird eine mündliche Erstberatung ohne Zeitbegrenzung zum Preis von 190 € (zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer) angeboten. Weiterführende Beratungsgespräche, Telefonate oder Schriftverkehr können zusätzliche Kosten verursachen. Außergerichtliche Gebühren, wie Geschäftsgebühr und Einigungsgebühr, können anfallen wenn beispielsweise Verträge formuliert oder Einigungen erzielt werden sollen.

Wie werden Anwaltskosten berechnet?

Die Kanzlei Krusche berechnet ihre Gebühren auf Grundlage des Gegenstandswertes, der den Wert des Streitgegenstandes darstellt. Der Gegenstandswert wird abhängig von verschiedenen Faktoren bestimmt, einschließlich der Art des Anspruchs und der gesetzlichen Vorschriften. Bei einer reinen Beendigung des Arbeitsverhältnisses entspricht der Gegenstandswert beispielsweise dem Vierteljahresbruttoentgelt des Arbeitnehmers.

Kosten für spezifische Dienstleistungen

Die Gebühren für das Überprüfen eines Arbeitszeugnisses variieren zwischen 150 und 190 €, abhängig vom Umfang des Zeugnisses. Die Überprüfung sowie die Formulierung von Anstellungsverträgen können individuell verhandelte Gebühren beinhalten, da es kompliziert sein kann, einen angemessenen Gegenstandswert zu bestimmen.

Verpflichtungen und Erstattungen

Im Arbeitsrecht hat die siegreiche Partei keinen Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten, was bedeutet, dass der Mandant die Kosten unabhängig vom Ergebnis selbst tragen muss. Dies gilt auch dann, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist und diese nur einen Teil der Gebühren erstattet. In Berufungs- oder Revisionsverfahren vor höheren Gerichten wird jedoch die unterliegende Partei zur Kostenübernahme verpflichtet.

Rechtsschutzversicherung und Abdeckung der Anwaltskosten

Für Mandaten mit Rechtsschutzversicherung besteht eine freie Anwaltswahl. Die Versicherung begrenzt jedoch die Übernahme der Anwaltskosten auf die gesetzliche Vergütung. Es ist daher empfehlenswert, sich rechtzeitig bei der Versicherung zu erkundigen, ob und in welcher Höhe diese die Anwaltsgebühren erstattet. Die Kanzlei Krusche unterstützt ihre Mandanten gerne bei diesem Prozess.

Neuerungen im Nachweisgesetz

Ab dem 1. August müssen Arbeitgeber laut neuer Regelungen im Nachweisgesetz (NachwG) ihren Mitarbeitern umfangreichere Informationen schriftlich zur Verfügung stellen. Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu 2.000 Euro verhängt werden.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zuKanzlei Krusche – Fachanwälte für Arbeitsrecht in Mainz, Wiesbaden und Umgebung

it des Arbeitsverhältnisses nicht (§ 2 IV 1 NachwG). Allerdings kann der Arbeitgeber bei einem Verstoß gegen die Nachweispflicht mit einer Geldbuße von bis zu 2.000 Euro belegt werden (§ 6 II NachwG)., Eine Ausnahme von der Nachweispflicht besteht nur, wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag oder ein schriftlich verfasstes Angebot vorliegt, das der Arbeitnehmer angenommen hat und das die Pflichtangaben enthält (§ 3 NachwG).

Wie hoch sind die Kosten für eine einmalige Erstberatung bei der Kanzlei Krusche?

Eine einmalige und mündliche qualifizierte Erstberatung in der Kanzlei Krusche ohne Zeitbegrenzung ist auf einen Betrag von € 190,- netto zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer begrenzt.

Wie wird der Gegenstandswert bei der Kanzlei Krusche berechnet?

Der Gegenstandswert beschreibt den Wert, um den gestritten wird und ist eine Berechnungsgrundlage für das Honorar. Bei Ansprüchen, die nicht in Geld bezifferbar sind, geben gesetzliche Vorschriften und Rechtsprechung vor, wie der Gegenstandswert bemessen wird. Bei einer Abmahnung oder einer Frage über den Inhalt eines Zeugnisses erhöht sich der Gegenstandswert um 1 Bruttomonatsgehalt.

Was kostet die Überprüfung eines Arbeitszeugnisses bei der Kanzlei Krusche?

Für die Überprüfung eines Zeugnisses im Rahmen eines einmaligen Gesprächs entstehen, je nach Umfang des Arbeitszeugnisses, Kosten von € 150,00 bis max. € 190,00 netto. Sollten Sie es wünschen, dass wir Ihnen eine rechtliche Beurteilung verbunden mit konkreten Formulierungsvorschlägen für die Korrektur des Zeugnisses schriftlich zusammenfassen, entsteht eine Gebühr von € 200,00 bis max. € 250,00 netto.

Wer ist in einem Arbeitsrechtprozess dazu verpflichtet, die Anwaltskosten zu tragen?

Im Arbeitsrecht besteht die Besonderheit, dass der obsiegenden Partei kein Erstattungsanspruch der Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts zusteht. Das bedeutet, dass die entstandenen Anwaltskosten von Ihnen persönlich zu tragen sind, unabhängig davon, wie das Beratungsergebnis ausfällt oder die Auseinandersetzung mit der Gegenseite endet. Dies gilt auch unabhängig davon, ob eine Rechtsschutzversicherung Ihnen unsere Gebühren ganz oder teilweise erstattet.

Gibt es Neuerungen im Nachweisgesetz (NachwG) für Arbeitgeber?

Ja, ab dem 1. August müssen Arbeitgeber Mitarbeitern erheblich mehr Informationen mitteilen als bisher und das in Sch

Wichtige Info zuKanzlei Krusche – Fachanwälte für Arbeitsrecht in Mainz, Wiesbaden und Umgebung in der Kurzübersicht




Kontaktdaten

🏠AdresseWilhelm-Theodor-Römheld-Str. 28
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