Anwaltskanzlei Dr. Golbs Flaute Rechtsanwaltpartnerschaft in Coswig


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Überblick über die Anwaltskanzlei Dr. Golbs Flaute Rechtsanwaltpartnerschaft

Die Anwaltskanzlei Dr. Golbs Flaute Rechtsanwaltpartnerschaft ist eine renommierte Rechtsberatungsstelle, die seit zwei Jahrzehnten mit Unternehmen, Vereinen, Gemeinden, Körperschaften, Privatpersonen und Beratungsstellen zusammenarbeitet. Mit einem starken Fokus auf Diversifizierung wurde die Kanzlei zu einer Größe in mehreren Rechtsgebieten. Sie bietet maßgeschneiderte Rechtsberatung und Lösungen für rechtliche Herausforderungen und pflegt dabei stets eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihren Mandanten.

Spezialisierungen der Kanzlei

Die Kanzlei verfügt über spezialisierte Fachanwälte in den Bereichen Bau- und Architektenrecht, WEG- und Mietrecht sowie Arbeitsrecht. Hervozuheben ist insbesondere Dr. Ulrike Golbs, eine versierte Anwältin und Diplom-Betriebswirtin (BA), die über umfangreiche Erfahrungen in diesen Gebieten verfügt. Ihre Arbeit konzentriert sich vor allem auf das Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG), wo sie sowohl private als auch gewerbliche Mandanten berät und erfolgreich vertritt.

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit der Kanzlei liegt auf dem Gebiet des Mietrechts und des Wohnungseigentumsrechts. Hier unterstützt die Kanzlei ihre Mandanten in einer Vielzahl von Angelegenheiten, angefangen bei Mietverträgen und Betriebskostenabrechnungen bis hin zu ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen sowie Mietminderung und Mieterhöhung. Sie ist auch bei Schadenersatzansprüchen und Rückgabe von Wohnungen behilflich.

Arbeitsrecht

In Arbeitsrechtsangelegenheiten berät die Kanzlei Mandanten zu einer Vielzahl von Themen, darunter Arbeitsverträge, allgemeinverbindliche Tarifverträge, Teilzeitbeschäftigung, Erziehungsurlaub und Lohnrückstände. Mandanten können sich auf den umfassenden Erfahrungsschatz und die Expertise der Kanzlei verlassen, wenn es um Fragen zum Direktionsrecht des Arbeitgebers, Mobbing oder Mindestlohn geht.

Familienrecht

Die Anwaltskanzlei Dr. Golbs Flaute Rechtsanwaltpartnerschaft bietet auch umfassende Dienstleistungen im Bereich des Familienrechts an. Sie unterstützt ihre Mandanten in allen Fragen rund um Scheidung, Kindesunterhalt, Trennung, Sorgerecht und Versorgungsausgleich. Insbesondere bei komplexen Fragen wie dem Zugewinnausgleich und dem Thema „Wer bekommt das Einfamilienhaus nach der Trennung?“ ist die Kanzlei eine verlässliche Anlaufstelle.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zuHome

Wer sind die Hauptzielgruppen der Anwaltskanzlei Dr. Golbs Flaute Rechtsanwaltpartnerschaft?

Die Hauptzielgruppen der Anwaltskanzlei Dr. Golbs Flaute Rechtsanwaltpartnerschaft sind Unternehmen, Vereine, Gemeinden, Körperschaften, Privatpersonen und Beratungsstellen.

Wie lange besteht die Anwaltskanzlei Dr. Golbs Flaute Rechtsanwaltpartnerschaft schon?

Die Anwaltskanzlei Dr. Golbs Flaute Rechtsanwaltpartnerschaft besteht bereits seit 20 Jahren.

Welche Gesetzgebungsthemen fallen unter das Familienrecht, das von der Kanzlei behandelt wird?

Unter das Familienrecht, das von der Kanzlei behandelt wird, fallen Rechtsfragen zur Scheidung, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Scheidungsunterhalt /nachehelicher Unterhalt, Umgang mit den Kindern, Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder, Sorgerecht, Versorgungsausgleich/ Ausgleich der Rentenanwartschaften, Zugewinnausgleich. Es werden auch Fragen behandelt, wer das Einfamilienhaus/ Familienheim nach der Trennung erhält und es kann in einigen Fällen sogar zu einer gerichtlichen Wohnungszuweisung kommen.

Was müssen Arbeitnehmer beachten, wenn sie eine Kündigung erhalten haben und dagegen vorgehen möchten?

Wenn Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten und dagegen vorgehen möchten, müssen sie schnell handeln. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Andernfalls ist die Kündigung wirksam. Dabei kommt es nicht darauf an, warum der Arbeitgeber diese Frist versäumt hat.

Welche Veränderungen sind im Pflege- und Gesundheitsbereich bezüglich der 3G-Regelung ab dem 16.03.2022 geplant?

Ab dem 16.03.2022 wurde für den Pflege- und Gesundheitssektor eine weitere Verschärfung der 3G-Regelung eingeführt. Arbeitgebern ist es weiterhin erlaubt Zugang zum Arbeitsplatz zu gewähren, auch für ungeimpftes Personal, solange sie getestet sind. Es wurde zusätzlich zur 3G-Regelung eine Impfnachweis- und Meldepflicht eingeführt. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss an das Gesundheitsamt melden, welchen Impfstatus die einzelnen Arbeitnehmer und natürlich ggfs. er selbst aufweist. Für ungeimpfte, aber getestete Personen kann das Gesundheitsamt im Einzelfall unter Interessenabwägung ein Tätigkeitsverbot verhängen.

Wichtige Info zuHome in der Kurzübersicht




Kontaktdaten

🏠AdresseRadebeuler Str. 9
01640 Coswig
📧E-Mail:
🧷Website:
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