Seit Mai 2007 ist Rechtsanwalt und Notar Florian Kramer Teil des Büros Kramer & Kramer Rechtsanwälte und Notar. Seit dieser Zeit ist er als Rechtsanwalt zugelassen und im April 2016 wurde er zum Notar bestellt. Herr Rechtsanwalt Kramer berät seine Klienten in verschiedenen Bereichen des Zivilrechtes. Dazu zählen Vertragsgestaltung, Werkvertrags-, Mietvertrags- und Kaufvertragsrecht. Außerdem verfügt er über besondere Kenntnisse im Mietrecht und ist Fachanwalt für Familienrecht. Im Familienrecht berät er seine Klienten zu den Themen Ehescheidung, Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, Unterhalt, Familienvermögen, Sorgerecht und anderen Fragen. Als Notar steht Herr Florian Kramer seinen Klienten für alle Fragestellungen zur Verfügung. Seine persönliche Beratung und Betreuung steht dabei immer im Vordergrund.
Rechtsanwalt Klaus-Wolfram Kramer ist seit 1973 in Neumünster tätig und berät seine Mandanten seit über dreißig Jahren in zahlreichen Bereichen des Zivil- und Arbeitsrechts. Er begann seine Karriere in der Rechtsanwaltskanzlei Prahs und eröffnete 2001 sein eigenes Büro in der Kaiserstraße. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Versicherungsrecht, Familienrecht, Erbrecht, privaten Bau- und Architektenrecht, allgemeinem Zivilrecht sowie Arbeitsrecht. Auch im Handels- und Gesellschaftsrecht ist Rechtsanwalt Klaus-Wolfram Kramer ein kompetenter Ansprechpartner.