Gier und Vahle GbR Rechtsanwalt in Bielefeld-Stieghorst
Jeder Geschädigte hat ein Recht darauf, in der Schadensregulierung durch einen Anwalt vertreten zu werden, der den gesamten Prozess für ihn übernimmt. Die damit verbundenen Kosten kann der gegnerische Haftpflichtversicherer übernehmen, sofern der Geschädigte selbst nicht mithaftet. Im Falle einer Mithaftung werden die Kosten entsprechend der Quote gekürzt. Sollte der Auftrag des Anwalts sein, das Mögliche durchzusetzen, so muss der Geschädigte keine Kosten tragen, da der Anwalt seine Gebühren nach dem erzielten Betrag berechnet und dieser wiederum vom gegnerischen Versicherer erstattet wird.
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