Alexander Funck Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht in Berlin-Köpenick
Seit 2002 ist Herr Funck in Berlin als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2007 auch Fachanwalt für Strafrecht. Im Oktober 2015 wurde ihm zudem der Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht verliehen. Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV. Herr Funck beschäftigt sich überwiegend mit dem Strafrecht und den verwandten Gebieten, verteidigt kontinuierlich bundesweit an Gerichten, vorwiegend in Berlin, Brandenburg, Sachsen–Anhalt und Niedersachsen. Aufgrund der Vielzahl der von ihm in den vergangenen Jahren bearbeiteten Fälle verfügt Herr Funck über eine fundierte Erfahrung als Strafverteidiger.
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