Dr. Michael Wunderlich Rechtsanwalt in Berlin-Neukölln
Er ist seit 1997 in der Bundesrepublik Deutschland als Anwalt zugelassen und kann auch in den US–amerikanischen Bundesstaaten New York und Kalifornien seit 1995 bzw. 1996 tätig sein. Von 1997 bis 2009 hat er in international operierenden Großkanzleien in Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika gearbeitet. Während dieser Zeit hat er Mandanten im Wirtschafts– und Strafrecht, sowie bei der Compliance beraten und sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte vor Gerichten und Behörden vertreten. Der Schwerpunkt lag dabei auf dem „Lebenszyklus„ von Investitionen, vom Beginn bis hin zum Verkauf, zum Börsengang oder zur Liquidation. Im Jahr 2010 gründete er schlussendlich in Berlin seine eigene Kanzlei.
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