Christoph Schönhofer Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht in Regensburg-Ostenviertel
Er ist als Strafverteidiger tätig und bietet seinen Mandanten verschiedene Möglichkeiten, wie das Honorar abgerechnet werden kann. Dies kann nach den im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehenen Gebühren, einer Vergütungsvereinbarung oder auch über die Bestellung als Pflichtverteidiger sein. Um herauszufinden, welche Variante am besten geeignet ist, empfiehlt er ein unverbindliches Erstberatungsgespräch, bei dem eine Gebühr von 190 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer anfällt, welche aber entfällt, wenn er das Mandat erhält.
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