Anwalt Klaus Rücker in Stuttgart-Degerloch
Seit dem Bestehen der Kanzlei 1991 hat sich Rechtsanwalt Klaus Rücker auf das Rechtsgebiet des Strafrechts und der Strafverteidigung spezialisiert. 1999 wurde ihm/ihr die Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart verliehen. Hierfür musste nach einem Prüfungsverfahren nachgewiesen werden, dass besondere theoretische Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind. Jährlich muss gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen werden, dass dieses hohe fachliche Know–how durch laufende Fortbildungen nicht nur aufrecht erhalten, sondern auch vertieft wird. 1999 wurde Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin zudem ordentliches Mitglied des Prüfungsausschusses „Fachanwalt für Strafrecht“ der Rechtsanwaltskammer Stuttgart. Dessen Aufgabe ist die Überprüfung der fachlichen Qualifikationen bei den Bewerbern um den Fachanwaltstitel. Von 1999 bis 2009 war Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin zudem ordentliches richterliches Mitglied des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Stuttgart. Durch seine/ihre langjährige Berufserfahrung verfügt er/sie über eine hohe fachliche Kompetenz und das richtige Gespür im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden.
Kontaktdaten
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