T I H I S I B Kanzlei Heilbronn in Heilbronn
Seit Gründung der Kanzlei ist es das Hauptanliegen, Mandanten in komplexen Rechtsfragen auf den unterschiedlichsten Fachgebieten kompetent zu beraten. Um eine hohe Qualität in Beratung und Prozessvertretung zu gewährleisten, haben sich alle Anwälte auf bestimmte Fachgebiete spezialisiert. In konsequenter Fortführung dieser Spezialisierung haben manche Anwälte aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen den Titel „Fachanwalt„ bzw. „Fachanwältin„ von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen bekommen. Vom Hauptstandort Heilbronn aus vertreten die Anwälte alle wesentlichen Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Mietrecht, Erb– und Familienrecht sowie Scheidungsrecht, Bau– und Immobilienrecht, Gesellschafts– und Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht und Verkehrsrecht sowie Medizinrecht. Die Beratung und Prozessvertretung erfolgt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer bzw. Unternehmen, wobei für jeden Fall die entsprechende Spezialisierung geboten wird, Lösungswege aufgezeigt werden und Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützt werden.
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